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Bildagentur für großformatige Raumdesigns

Großformatige Bilder - über 100 Meter große 'largeformat' Fotos im Gigapixel Bereich

AGB der pullPIX Bildagentur für extrem große Bilder

 Stand 05.2013

  • A. Allgemeines
  • B. Honorare

  • C. Nutzungsrechte

  • D. Ergänzende Regelungen für die Lieferung von analogem Bildmaterial

  • E. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand

 

A. Allgemeines

1. Die pullPIX Bilddatenbank (im Folgenden kurz pullPIX genannt) betreibt zum Vertrieb von Bilddaten eine Online-Bilddatenbank, die von gewerblichen Nutzern zur Bildrecherche und zum Kauf von Bilddateien genutzt werden kann. Die vollständige Nutzung der Bilddatenbank erfordert eine vorherige Registrierung der Nutzer. Ein Anspruch auf eine Registrierung gegenüber pullPIX besteht nicht.

2. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch pullPIX. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. Ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

4. Mündliche oder fernmündliche Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. In der pullPIX Bilddatenbank wird grundsätzlich zwischen reprofähigen Bilddateien und Bilddateien in niedriger, bildschirmoptimierter Auflösung, die der Präsentation dienen, unterschieden. Alle Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Durch das Bestellen einer reprofähigen Bilddatei erwirbt pulllPIX einen Anspruch auf Zahlung des Honorares gemäß Abschnitt B dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Honoraranspruch bleibt auch bestehen, wenn es beim Übertragungsvorgang zum Abbruch der Datenübertragung kommt, ohne Rücksicht auf den Grund des Abbruchs. Der Besteller hat jedoch das Recht, den Vorgang der Datenübertragung der gleichen Datei so lange kostenfrei zu wiederholen, bis der Datentransfer fehlerfrei abgeschlossen ist.
Bilddateien, die zu Präsentationszwecken in der Datenbank von pullPIX gespeichert sind, dürfen ausschließlich für eigene Layoutzwecke auf den Rechner des Bestellers übertragen werden.

6. Sämtliches geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von pullPIX bzw. der Urheber. Die als reproduktionsfähig gekennzeichneten (high res) Bilddaten werden ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtes zur einmaligen Nutzung und zur einmaligen Herstellung großformatiger Bildanwendungen und der sich daraus ergebenden Nutzungsdauer zur Verfügung gestellt. Der Käufer erhält keine Ansprüche oder Rechte am Werk, weder Eigentumsanspruch noch Urheber- oder andere Rechte an geistigem Eigentum.
Die Bilddateien dürfen im Rahmen der Druckherstellung an Subunternehmer weitergegeben werden, die für den Herstellungsprozess zwingend erforderlich sind. Diese Dritten und etwaige Subunternehmer erhalten kein weiteres Recht zur Nutzung der übermittelten Dateien und dürfen sie nicht für andere Zwecke nutzen.
Das elektronische Bildmaterial ist nach der Erstellung der Druckunterlagen und/oder Durchführung der Nutzung und/oder Verwendung unaufgefordert von sämtlichen Datenträgern zu löschen, bzw. daraus entstandenes weiteres Material zu vernichten. Die zum Zwecke der Präsentation in der Bilddatenbank gespeicherten, als nicht reprofähig bezeichneten Bilddateien, sind ohne weiteres schriftliches Einverständnis von pullPIX ausschließlich zu Layoutzwecken nutzbar und nach Benutzung ebenfalls unaufgefordert zu löschen bzw. zu vernichten. Dies gilt auch für Dateien, die aus von pullPIX gelieferten Dateien durch Fotocomposing etc. neu entstanden sind, sowie anderes aus diesen Dateien entstandenes Bildmaterial.

7. Eine, auch teilweise, Übertragung von Nutzungsrechten durch den Besteller auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von pullPIX.
8. Durch die Bezahlung von Schadensersatz, sonstiger Kosten oder Gebühren, welche nach diesen Bedingungen entstehen und berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte an dem abgerufenen oder sonstwie zur Verfügung gestellten Bildmaterial.

9. Die Bilddatenbank ist Eigentum von pullPIX. Sie ist urheberrechtlich geschützt. Jede ohne ausdrückliche Zustimmung von pullPIX vorgenommene Archivierung ihrer Daten, egal ob für private oder gewerbliche Zwecke, ist untersagt und berechtigt pullPIX zur Geltendmachung eines Löschungsanspruchs in Bezug auf alle archivierten Dateien, eines Anspruchs auf Vernichtung aller aus diesen Dateien entstandenen weiteren Materialien sowie eines Schadensersatzanspruches, unabhängig von etwaigen weiteren Schadensersatzforderungen Dritter.



B. Honorare

1. Das Honorar für den Download oder die sonstige Lieferung reprofähiger Bilddateien ist in der Bildbeschreibung hinterlegt und gilt zur einmaligen Nutzung, wie unter Punkt A6. beschrieben. Das Honorar wird als Vorauszahlung nach Bestellung der Bilddatei fällig.

2. Jede Nutzung der als reprofähig gekennzeichneten Bilddateien oder sonst gelieferten Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes bzw. einer Bilddatei als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Layoutzwecke und Kundenpräsentationen, sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischer Bildbearbeitung oder ähnlicher Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die für Präsentationszwecke gespeicherten und als solche gekennzeichneten Dateien, die dem Besteller für die Erstellung von internen Layouts kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Höhe des Honrares zur einmaligen Nutzung (Auflage ein Stück) der Bilddateien ist in den Bilddetails hinterlegt und wird über den Warenkorb abgerechnet.

4. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Die vereinbarten Honorarsätze gelten nur für die einmalige Nutzung zu dem vom Besteller angegebenen Zweck (in einem einzigen Verlagsobjekt ­ oder ähnlichem), den genannten Umfang und nur für die erste Auflage in der vereinbarten Sprache. Jede weitere Nutzung (z.B. Prospekt, Verlagswerbung, Klappentext, Rezension, Nachdruck, Lizenzausgabe wie z.B. in Buchgemeinschaften, Leseringen usw.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von pullPIX.

6. Bei unberechtigter Verwendung, z.B. falschen Angaben über die Nutzungsart und/oder unberechtigter Weitergabe der in der pullPIX-Bilddatenbank gespeicherten Bilddateien bzw. Bilder wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) als pauschalierter Schadensersatz fällig.

7. Weitergehende Nutzunggsrechte, Exklusivrechte, der Kauf eines Werkes oder Sperrfristen können schriftlich angefragt werden. In diesem Fall richten sich die Honorarsätze nach den vom Besteller umfassend zu machenden Angaben zum Verwendungszweck, zur Auflagenhöhe und zur Aufmachung. Die Höhe des Honorares wird dann von pullPIX festgelegt. Ein Anspruch auf die Erlangung weitergehender Rechte durch den Käufer besteht jedoch nicht.

8. Honorarzahlungen erfolgen durch Überweisung per Vorkasse auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe des Verwendungszweckes sowie der Bild-ID (Name der Bilddatei) und dem Namen des Bildautors.



C. Nutzungsrechte

1. Alle Bilddateien sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur ein Nutzungsrecht am bildnerischen Urheberrecht eingeräumt. Das gilt insbesondere für Bilddateien, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Besteller oder Verwender der Bilddateien.

2. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen des ursprünglichen Nutzungsrechtes sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von pullPIX erlaubt. Zum daraus resultierenden Honorar siehe Punkt B. Honorare in diesen AGBs.

3. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist pullPIX berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) oder eines gesondert vereinbarten Honorars als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen. Eine Veröffentlichung von hierbei eventuell entstandenen neuen Bildwerken ist nicht gestattet. Auch diese sind zu vernichten, bzw. von allen Datenträgern zu löschen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild oder Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Besteller und/oder Verwender schadensersatzpflichtig. Der Besteller hat pullPIX sowie den Urheber von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

4. Reproduktionen und elektronische Speicherung von über pullPIX bezogenen Bildmaterials für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von pullPIX. Wird hiergegen verstoßen, so ist pullPIX berechtigt, Schadensersatz sowie die Löschung bzw. Herausgabe des betroffenen Bildmaterials zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Urhebers bleiben davon unberührt.

5. Sofern abgebildete Personen ihre Einwilligung zur Verwertung der Bildnisse einschließlich der Verwertung für werbliche Zwecke erteilt haben, werden die Fotografien von pullPIX entsprechend gekennzeichnet. Fotografien, auf denen diese Kennzeichnung fehlt, dürfen vom Besteller nur mit der Auflage genutzt oder weitergegeben werden, dass der Besteller/Verwerter in eigener Verantwortung zu prüfen hat, ob durch die vorgesehene Veröffentlichung und Verbreitung das Recht am eigenen Bild beeinträchtigt wird. Eine Haftung von pullPIX für Nutzungen, die trotz der vom Besteller/Verwerter vorzunehmenden rechtlichen Überprüfung zu einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild führen, wird ausgeschlossen. Auch bei vorliegender Einwilligung des Abgebildeten ist eine Verwertung ausgeschlossen, durch die ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird.



D. Ergänzende Regelungen für die Lieferung von Bildmaterial

1. Das Bildmaterial ist nach Eingang der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel und offensichtliche Unvollständigkeiten müssen pull PIX innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Sendung bzw. innerhalb von 2 Wochen nach Datenabruf oder -übermittlung telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Mitteilung innerhalb der Frist. Im Falle der nicht fristgerechten Mitteilung ist der Käufer von der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wg. offensichtlicher Unvollständigkeit bzw. offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

Eine Verwendung der Daten, insbesondere der Druck der Bilddateien, soll erst erfolgen, nachdem der Käufer festgestellt hat, dass die Lieferung vollständig und frei von offensichtliche Mängeln ist. Folgekosten oder Schäden, die dem Käufer auf Grund oder in Folge der Verwendung von offensichtlich mangelhaftem oder offensichtlich unvollständigem Bildmaterials entstehen, z. B. Druckkosten, kann der Käufer nicht von pullPIX ersetzt verlangen.

Im Übrigen haftet pullPiX bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften pullPix und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; [wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf]."

2.Die ausdrücklichen Festlegungen in diesem Vertrag ausgenommen, gibt keine der Parteien ausdrückliche oder konkludente Gewährleistungen oder Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck.

3. Die pullPIX GbR garantiert nicht, dass die bereitgestellten Dienste oder Daten frei von Würmern, Viren, trojanischen Pferden oder anderen Code mit böswilligen, zerstörerischen oder schädlichen Funktionen sind.

4. Sie akzeptieren, dass Sie für gegebenenfalls anfallende Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit Nutzung und Vertrieb sowie für Mehrwert-, Umsatz- und ähnliche Steuern aufkommen müssen, die durch staatliche Regulierungen im Zusammenhang mit der pullPIX Webseite erhoben werden.



F. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand

1. Rechnungen sind als Vorauskasse nach Zusendung der Rechnung zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Köln.

3. Es gilt, auch bei Lieferungen ins Ausland, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.